Bewertungssystem
„Vorbildliche Spielstätte”
Von 100 Punkten, die Klaus Heinen, Leiter der unabhängigen Spielstätten-Bewertungskommission, zu vergeben hat, haben viele 95 und mehr erreicht! 76,3 Prozent der bewerteten Spielstätten haben 2005 die 90-Punkte-Marke überschritten, nicht eine ist unter die Mindestpunktzahl von 75 gerückt und damit „durchgefallen”!
Bei der Bewertung werden für jedes einzelne Kriterium zwischen einem und fünf Punkte vergeben. Für das Erfüllen der Kriterien als „Vorbildliche Spielstätte” sind in den hervorgehobenen Prüfbereichen jeweils vier Punkte die Mindestanforderung.
Diese elf Bereiche ergeben also einen Punktekontostand von 44 als Mindestanforderung. Die restlichen Bereiche erhalten Punkte entsprechend der Bewertung durch den Prüfer. Für die Überreichung eines Zertifikats als „Vorbildliche Spielstätte” sind mindestens 75 Punkte erforderlich. Die maximal erreichbare Höchstzahl beträgt 95 Punkte plus eventuelle Sonderpunkte.
Die Auszeichnung „Vorbildliche Spielstätte” darf nach der Zertifizierung zwei Jahre getragen werden. Danach muss das Objekt neu bewertet werden.
„Besonders Vorbildliche Spielstätte” - „Golden Jack”
Seit September 1997 gibt es eine besonders hochwertige Auszeichnung. Aus den bereits als vorbildlich prämierten Spielstätten wird die „Spielstätte des Monats” ausgesucht. Äußeres Kennzeichen ist die Übergabe des „Golden Jack”: Über die Vergabe dieses „Oscars” der Unterhaltungsautomatenwirtschaft entscheidet eine branchenunabhängige Bewertungskommission, welche aus Vertretern der Wissenschaft, der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft und des parlamentarischen Beirates der Automaten-Selbst-Kontrolle besteht. Ausschlaggebende Kriterien der Vergabe sind architektonisch hervorragende Gestaltungslösungen, beispielhafte Kundenorientierung und geschultes Personal, vorbildliche Umsetzung der gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie - selbstverständlich - ein breit gefächertes Unterhaltungsangebot. Die „Golden-Jack“-Spielstätten zeichnen sich durch herausragende und zukunftsweisende Konzepte aus. Die Preisträger sind somit positive Botschafter der ganzen Branche.
- Erfolgreiche Teilnahme an der Aktion „Vorbildliche Spielstätte” mit mehr als 95 Punkten.
- Attraktive, dem Straßenbild angepasste Fassade und Fensterfronten sowie eine individuelle, architektonisch gelungene Inneneinrichtung (Ambiente, Dekoration, Optik), die einen zeitgemäßen Freizeittreff dokumentieren.
- Die Innenbeleuchtung sollte mindestens circa 20 Lux betragen. Die von den Geräten ausgehende Lautstärke sollte 75 dB nicht überschreiten. In der Spielstätte muss Aircondition/Frischluftversorgung vorhanden sein.
- Eine hochwertige Ausstattung des Sanitärbereichs wird vorausgesetzt.
- Großzügige Platzierung der Automaten.
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Erscheinungsbild/Betreuung)
- - tragen einheitliche Berufskleidung und einen Button mit Namen und Position;
- - haben an beruflichen Aus- und Weiterbildungskursen oder Seminaren teilgenommen oder sind dazu angemeldet;
- - haben ein Mindestalter von 21 Jahren.
- Aktivitäten und Aktionen im Marketingbereich
- (Kundenbindungsaktionen/Werbung).
- Die Anforderung der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft ist in vollem Umfang erfüllt.